| Bei
Singelbörsen und anderen Internetangeboten, gerade auch aus
dem teuern Seitensprung oder SMS-Flirt Bereich ist unbedingt auf
die AGB
zu achten. Diese enthalten manchmal kuriose Passagen, die einem
schier die Haare zu Berge steigen lassen. |
| Da
man immer eine vetragliche Bindung mit einem Anbieter eingeht, bilden
die AGB die rechtliche Grundlage für das zustandekommen dieses
Vertrags. Die AGB
klären über Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
auf. Die AGB sollte man immer erst dann bestätigen, wenn man
diese sorgfältig gelesen hat. Auch wenn dies manchmal mühsam
ist, kann einiges an Ärger erspaart blieben. |
| Beispiel
für einen kostenpflichtigen SMS-Chat: |
| "In
diesem Chat setzt die xxxx Betreuer/innen ein, die unter mehreren
Identitäten Dialoge führen können. Im System sind
diese nicht besonders gekennzeichnet. Ein Dialogpartner kann also
ein/e Betreuer/in sein, der sich unter anderen Identität im
System befinden kann." |
| Wer
oder was ist ein Betreuer? Hier liegt nahe, dass es sich bei Chat-Partnern
nicht um wahre Kontaktsuchende handelt, sondern um Betreuer! Bei
1,99 € pro Chat-Nachricht ein sollte man die Anmeldung oder
Nutzung ernsthaft überdenken! |